Unerfasste Rohrwärme bei Einrohranlagen

Unerfasste Rohrwärme bei Einrohranlagen 2018-06-25T12:24:00+00:00

Die abgerechneten Heizkosten werden in diesen Fällen in einem gewissen Umfang  ungerechtfertigterweise von den Niedrigverbrauchern auf die Vielverbraucher verlagert. Der beschriebene Effekt verstärkt sich mit zunehmendem Anteil an unerfasster Rohrwärme, die durch unzureichend gedämmte Heizungsrohre abgegeben wird.

Einrohrheizung senkrechtBei Einrohranlagen mit senkrechter Verteilung erfolgt die Rohrwärmeabgabe über die ungedämmten, senkrecht durch die Räume verlaufenden Strangleitungen. Dagegen wird bei waagerechten Einrohranlagen die Rohrwärme über gering gedämmte Heizungsrohre, die im Estrich verlegt sind, abgegeben. Die  Rohrwärmeabgabe erfolgt hier in ihrer Wirkung ähnlich der einer Fußbodenheizung.

Richtlinie VDI 2077

Ein am WTI Mannheim entwickeltes Korrekturverfahren (siehe Publikationen [1] [2] [3] [4]), das die Berechnung des Rohrwärmeanteils ermöglicht, wurde in die Richtlinie VDI 2077 als Beiblatt „Verfahren zur Berücksichtigung der Rohrwärmeabgabe“ (März 2009) aufgenommen. Dieses stellt neben Anwendungskriterien auch entsprechende Korrekturverfahren bereit. Die Anwendung dieser „anerkannten Regel der Technik“ ist in der novellierten Heizkostenverordnung (gültig ab 01.01.2009) unter § 7 Abs. 1 Satz 3 verankert und sorgt für eine wärmebezugsorientierten Verteilung der Heizkosten und damit für eine größere Verteilgerechtigkeit .

BGH-Urteil vom 15.03.2017

Mit seinem Urteil vom 15.03.2017, Az. VIII ZR 5/16, hat der Bundesgerichtshof jedoch entschieden, dass die Bestimmung des Wärmebezugs nach anerkannten Regeln der Technik, hier: VDI 2077,  nur dann anwendbar sei, wenn die ungedämmten Leitungen der Wärmeverteilung freiliegend verlegt sind. Freiliegend sind nach der Begründung der Heizkostenverordnung auf der Wand verlaufende und damit sichtbare Leitungen.

Was geschieht zukünftig mit den betroffenen Liegenschaften?

Auf der Grundlage einer Analyse der Verbrauchsdaten eröffnen wir liegenschaftsspezifisch alternative Lösungen und halten in Einzelfällen sogar die Korrektur nach VDI 2077 weiterhin für sachgerecht und geboten.

Als Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:

Wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Gebäudeeigentümer

Einrohranlage thermisch

Quelle: Prof. Dr. Busweiler, TH Mittelhessen

  • Analyse der Verbrauchswerte anhand der Heizkostenabrechnung sowie Auswertung der Daten gemäß den Anwendungskriterien der VDI 2077.
  • Berechnung der korrigierten Heizkosten gemäß VDI 2077 einschließlich eines Kostenvergleichs mit der konventionellen Abrechnung.
  • Erstellung einer Sachverständigen Stellungnahme über die Ergebnisse der Analyse und zum empfohlenen weiteren Vorgehen, insbesondere in den Fällen, die unter das BGH-Urteil fallen.
  • Der Gebäudeeigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft erhält damit eine Entscheidungsvorlage für eine Beschlussfassung.

Messdienstleister

Intensiv-Seminar zur Anwendung und formell ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie VDI 2077 in der Heizkostenabrechnung anhand von Praxisbeispielen.

Das firmenindividuelle Seminar findet eintägig am WTI in Mannheim statt.
Die Teilnehmerzahl ist dabei auf 5 Teilnehmer begrenzt.
Diese erhalten ausführliche Seminarunterlagen ausgehändigt.

Bei Bedarf senden Sie uns bitte eine Anfrage per E-Mail. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Dienstleistungsangebot. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.


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