Analyse und Abrechnung von Einrohranlagen nach der Richtlinie VDI 2077
Infolge von unerfasster Rohrwärme treten bei Einrohranlagen häufig Kostenverzerrungen bei der Heizkostenabrechnung auf. Davon betroffen sind insbesondere Viel- und Niedrigverbraucher.
Die Richtlinie VDI 2077 ist als anerkannte Regel der Technik seit 01.03.2009 in Kraft. Sie enthält Kriterien zur Beurteilung der Auswirkungen einer unerfassten Rohrwärmeabgabe auf die Heizkostenabrechnung und gibt entsprechende Berechnungsverfahren, wie etwa das Bilanzverfahren, an.
Die Anwendung der Richtlinie weist den einzelnen Nutzern letztlich Heizkosten zu, die ihrem tatsächlichen Wärmebezug entsprechen und sorgt damit für eine gerechte Heizkostenverteilung.
Als Dienstleistung bieten wir an:
a) Für WEG-Verwaltungen: Analyse der Verbrauchswerte anhand der Heizkostenabrechnung sowie Auswertung der Daten gemäß den Kriterien der VDI 2077. Erarbeitung einer Sachverständigen Stellungnahme zu den Ergebnisse der Analyse. Darüber hinaus führen wir im Bedarfsfall eine Berechnung der korrigierten Heizkosten gemäß VDI 2077 durch und stellen diese den Kosten der konventionellen Abrechnung zum Vergleich gegenüber. Die WEG-Verwaltung enthält damit eine Entscheidungsvorlage für oder gegen die Einführung der Korrektur nach VDI 2077.
b) Für Wärmemessdienste: Intensiv-Schulung zur Anwendung und formell ordnungsgemäßen Umsetzung der VDI 2077 in der Heizkostenabrechnung. Diese individuelle Schulung findet eintägig am WTI in Mannheim statt. Die Teilnehmer erhalten ausführliche Schulungsunterlagen. In einer zweiten Stufe können die erstellten Heizkostenabrechnungen mit unserem Prüfsystem PrSys2077 zertifiziert werden.
Bei Bedarf senden Sie uns bitte eine Anfrage per Email. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Dienstleistungsangebot.
info@wti-mannheim.de