Sachverständige Stelle A2 für Heizkostenverteiler gemäß § 5 Abs.1 Heizkostenverordnung
Durch den Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg – Eichdirektion – im Benehmen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) als Sachverständige Stelle A2 für Heizkostenverteiler nach § 5 Heizkostenverordnung bestätigt.
Als Prüf- und Zulassungsstelle sind wir Ihr kompetenter Partner für Heizkostenverteiler
Was können wir für Sie tun?
- EHKV-Zulassung
- Geräteüberprüfung
- Messung Kc-Werte
- Sachverständigengutachten
Unsere Dienstleistungen
- Prüfung von elektronischen Heizkostenverteilern nach DIN EN 834, Dez. 2013
- Prüfung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip gemäß DIN EN 835, Nov. 1994
- Bauartzulassung der Heizkostenverteiler nach § 5 Heizkostenverordnung
- Erteilung und Verlängerung der Genehmigung zum Führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens
- Überprüfung von Heizkostenverteilern nach ÖNORM EN 834
- Wärmetechnische Untersuchungen an Heizkörpern und Heizkostenverteilern
- Messung von Kc-Werten an Heizkörpern
- Nachprüfung von Geräten im Rahmen der Qualitätssicherung
- Funktionsüberprüfung von Heizkostenverteilern im Streitfall
- Erstellung von Sachverständigengutachten
Unsere Ausstattung
Wärmetechnischer Prüfstand (klimatisiert) für Raumheizkörper
gemäß DIN 4704, Teil 1, Aug. 1976
Apparative Ausrüstung hinausgehend über die Anforderungen der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
Heizkörper-Lager mit über 500 Heizkörpern